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MarxBrandschutz-beauftragter

Ihre Sicherheit... ist unsere spezialisierung

IHRE SICHERHEIT...
IST UNSERE SPEZIALISIERUNG

Als dynamisches Unternehmen mit zentraler Lager in der Wetterau sind wir seit 1984 im Brandschutz tätig. Wir stehen für kompetente, zuverlässige, kostenoptimierte und zeitnahe Dienstleistungen im Brandschutz. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen durch Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen vor den Gefahren des Feuers zu schützen oder gar existenzbedrohende Ausfälle zu vermeiden.

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TÜV NORD
ZERTIFIZIERT
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BVBF
MITGLIED
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GEPRÜFT
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CFPA
ZERTIFIZIERT
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Brandrisiko-Management

Die Vorbeugung der direkten und indirekten Folgen eines Brandes benötigt von den zuständigen Personen nicht nur erweitertete Kenntnisse im Brandschutz, sondern die Fähigkeit zur Durchführung von Risikoanalysen.

Brandrisiko-Management beschäftigt sich mit Erkennung, Bewertung und Bewältigung von Brandrisiken.

Im Rahmen des Brandrisiko-Managements helfen wir Ihnen alle denkbaren und möglichen Schadenauswirkungen eines Brandes zu analysieren und eine wirtschaftlich angemessene Risikobewältigung betreiben zu können. 

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Der Brandrisikomanager

Zusätzlich zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten prüfen die Brandrisikomanager das Unternehmen im Hinblick auf mögliche Brandschutzstörungen, die erhebliche Konsequenzen und Kosten für das Unternehmen verursacht werden können.
Der Prozess besteht aus vier Schritten:

Bestandsaufnahme und Risikoanalyse. Bei der Bestandsaufnahme werden der bauliche, der anlagentechnische und der organisatorische Brandschutzes erfasst.
Die anschließende Risikoanalyse bewertet das mögliche Schadensausmaß und die Kosten die für das Unternehmen entstehen können.

Planung. Auf diesem Schritt wird ein Maßnahmenkatalog aufgrund der Brandschutzziele und möglichen Risiken erstellt.

Umsetzung. Hier werden die konkret beschlossenen Maßnahmen durchgeführt und die Verantwortlichen festgelegt.

Überprüfung und Optimierung. Die Überprüfung der Ergebnisse und Überwachung der rechtzeitigen Umsetzung der Maßnahmen. Die Korrektur aufgrund der neuen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften gehören auch zu permanenten Arbeit des Brandrisikomanagers.

Warum ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen wichtig ist

Der Arbeitgeber ist nach §3 Abs.1 ArbSchG verpflichtet: "...die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen." 
Dies gilt auch für den Brandschutz. Ebenfalls gilt:
Für die Brandsicherheit eines Unternehmens nach BGB § 618 Abs. 1, HGB § 62 Abs. 1, ArbSchG § 3 der Vorstand bzw. Geschäftsführer verantwortlich.




Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist vorgeschrieben für:

• Geschossflächen (Industriebaurichtlinie) von mehr als 5.000m²
• Verkaufsstätten von mehr als 2.000m²
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist auch empfohlen bei:
• Gebäuden, ab 100 durchschnittlich anwesenden Personen (z.B. Krankenhäuser)
• Hotels, Gaststätten, Geschäftshäusern u.a. ab 250 Personen
• Industrie-, Handwerks- und Transportbetrieben abhängig vom Brandrisiko:
    - Ab 250 Mitarbeiter bei einem geringen Brandrisiko
    - Ab 175 Mitarbeiter bei mittleren Brandrisiko
    - Ab 100 Mitarbeiter bei großen Brandrisiko
• Bürobetrieben und Verwaltungen ab 400 durchschnittlich anwesenden Personen.

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:

• Vielfältige externe Erfahrung und modernster Wissensstand im Brandschutzbereich
• Keine Betriebsblindheit und unreflektiertes Handeln
• Sachbezogene und von den innerbetrieblichen „Beziehungen“ unabhängige Problemlösung und Kommunikation
• Keine Kosten für Aus- oder Weiterbildung und damit verbundener Betriebsausfälle der Mitarbeiter
• Die Mitarbeiter des Unternehmens stehen für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung
• Verfügbarkeit über Rufbereitschaft 365 Tage pro Jahr, 24 Stunden pro Tag



Als externer Brandschutzbeauftragter bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:



Ermittlung & Beurteilung

• Beurteilung der möglichen Brandgefährdungen, Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
• Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Analyse & Planung

• Bestandsanalyse, Melden von Mängeln und Planung von Maßnahmen zu deren Beseitigung
• Planung und Projektierung von Brandschutzmaßnahmen 

Konzept & Beratung

• Planung bei der Ausstattung mit Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerlöscheinrichtungen
• Risikoanalyse einschließlich Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren 

Prüfung & Dokumentation

• Überwachung der Prüffristen und die Dokumentation der Prüfungen für verschiedenen Brandschutzeinrichtungen, wie Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutzklappen, Sprinkleranlagen, Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Brandschutztore, Trockenleitungen und vieles mehr.

Schulung & Umsetzung

• Beratung bei der Planung, Beschaffung, Nutzungsänderungen & bei Neu- und umgebauten Objekten
• Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
• Brandschutzschulung und –Unterweisung der Mitarbeiter  

Ihr Partner

Marx Brandschutzbeauftragter ist Ihr zentraler Partner für alle Fragen im Brandschutzbereich. Entlasten Sie sich durch externe Beratung und Unterstützung!
Unsere Mitarbeiter sind nicht nur als Brandschutzbeauftragte, sondern ebenfalls als Brandrisikomanager zertifiziert! 

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Brandschutzhelferschulung

Wir bieten eine Brandschutzhelferschulung mit folgenden theoretischen und praktischen Teilen:
Theoretischer Teil (nach BGI/GUV-I 5182)
• Grundzüge des Brandschutzes (häufige Brandursachen, betriebsspezifische       Brandgefahren, Vorgänge beim Löschen)
• Betriebliche Brandschutzorganisation (Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096, betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, Alarmierung- und Fluchtwege)
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (Brandklassen A,B,C, D und F, Wirkungsweise und Eignung von Löschmittels, Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen)
• Gefahren durch Brände (thermische, mechanische Gefährdungen, Atemgifte)
• Verhalten im Brandfall

Praktischer Teil:
• Realistische Übung am Firetrainer
Dauer der Ausbildung könnte im persönlichen Gespräch definiert werden.   

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Brandschutzschulung

Stellt sich im Schadensfall heraus, dass regelmäßige Schulungen nicht durchgeführt worden sind, können Ersatzleistungen verweigert, Beitragssätze erhöht, Bußgelder verhängt oder Strafen ausgesprochen werden.
Durch eine theoretische Unterweisung und ein realistisches Feuerlöscher Training können wir Ihnen helfen, die Forderungen und gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, ohne dass Ihre Mitarbeiter das Betriebsgelände verlassen müssen.

BGI/GUV-I 5182 fordert eine regelmäßige Unterweisung aller Mitarbeiter und eine Ausbildung der Brandschutzhelfer.
Die Notwendigkeit der Brandschutzhelfer im Unternehmen wird auch von folgenden Rechtsgrundlagen vorgeschrieben:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) §22 Abs.2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) sollte die Anzahl der Beschäftigen im Unternehmen, die an der Brandschutzschulung erfolgreich teilgenommen haben, circa fünf Prozent sein. 

MARX BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER

Sie benötigen einen externen Brandschutzbeauftragten und Brandrisikomanager in einer Person? Wir bieten unsere Hilfe an!