IHRE SICHERHEIT...
IST UNSERE SPEZIALISIERUNG
Als dynamisches Unternehmen mit zentraler Lager in der Wetterau sind wir seit 1984 im Brandschutz tätig. Wir stehen für kompetente, zuverlässige, kostenoptimierte und zeitnahe Dienstleistungen im Brandschutz. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen durch Schulungen und Gefährdungsbeurteilungen vor den Gefahren des Feuers zu schützen oder gar existenzbedrohende Ausfälle zu vermeiden.
TÜV NORD
ZERTIFIZIERTBVBF
MITGLIEDGIF
GEPRÜFTCFPA
ZERTIFIZIERTBrandrisiko-Management
Die Vorbeugung der direkten und indirekten Folgen eines Brandes
benötigt von den zuständigen Personen nicht nur erweitertete
Kenntnisse im Brandschutz, sondern die Fähigkeit zur Durchführung
von Risikoanalysen.
Brandrisiko-Management beschäftigt sich mit Erkennung,
Bewertung und Bewältigung von Brandrisiken.
Im Rahmen des Brandrisiko-Managements helfen wir Ihnen alle
denkbaren und möglichen Schadenauswirkungen eines Brandes zu
analysieren und eine wirtschaftlich angemessene Risikobewältigung
betreiben zu können.
Der Brandrisikomanager
Zusätzlich zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten prüfen die
Brandrisikomanager das Unternehmen im Hinblick auf mögliche
Brandschutzstörungen, die erhebliche Konsequenzen und Kosten für das
Unternehmen verursacht werden können.
Der Prozess besteht aus vier Schritten:
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse. Bei der Bestandsaufnahme
werden der bauliche, der anlagentechnische und der organisatorische
Brandschutzes erfasst.
Die anschließende Risikoanalyse
bewertet das mögliche Schadensausmaß und die Kosten die für das
Unternehmen entstehen können.
Planung. Auf diesem Schritt wird ein Maßnahmenkatalog
aufgrund der Brandschutzziele und möglichen Risiken erstellt.
Umsetzung. Hier werden die konkret beschlossenen Maßnahmen
durchgeführt und die Verantwortlichen festgelegt.
Überprüfung und Optimierung. Die Überprüfung der Ergebnisse
und Überwachung der rechtzeitigen Umsetzung der Maßnahmen. Die
Korrektur aufgrund der neuen gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften gehören auch zu permanenten Arbeit des
Brandrisikomanagers.
Warum ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen wichtig ist
Der Arbeitgeber ist nach §3 Abs.1 ArbSchG verpflichtet: "...die
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter
Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit
beeinflussen." 
Dies gilt auch für den Brandschutz.
Ebenfalls gilt:
Für die Brandsicherheit eines Unternehmens
nach BGB § 618 Abs. 1, HGB § 62 Abs. 1, ArbSchG § 3 der Vorstand
bzw. Geschäftsführer verantwortlich.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist vorgeschrieben für:
• Geschossflächen (Industriebaurichtlinie) von mehr als
5.000m²
• Verkaufsstätten von mehr als 2.000m²
Die
Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist auch
empfohlen bei:
• Gebäuden, ab 100
durchschnittlich anwesenden Personen (z.B. Krankenhäuser)
• Hotels, Gaststätten, Geschäftshäusern u.a. ab 250
Personen
• Industrie-, Handwerks- und Transportbetrieben
abhängig vom Brandrisiko:
- Ab
250 Mitarbeiter bei einem geringen Brandrisiko
- Ab 175 Mitarbeiter bei
mittleren Brandrisiko
- Ab 100
Mitarbeiter bei großen Brandrisiko
• Bürobetrieben und
Verwaltungen ab 400 durchschnittlich anwesenden Personen.
Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten:
• Vielfältige externe Erfahrung und modernster Wissensstand im
Brandschutzbereich
• Keine Betriebsblindheit und
unreflektiertes Handeln
• Sachbezogene und von den
innerbetrieblichen „Beziehungen“ unabhängige Problemlösung und
Kommunikation
• Keine Kosten für Aus- oder Weiterbildung
und damit verbundener Betriebsausfälle der Mitarbeiter
•
Die Mitarbeiter des Unternehmens stehen für Ihre regulären
Aufgaben zur Verfügung
• Verfügbarkeit über
Rufbereitschaft 365 Tage pro Jahr, 24 Stunden pro Tag
Als externer Brandschutzbeauftragter bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Ermittlung & Beurteilung
• Beurteilung der möglichen Brandgefährdungen, Ermittlung
von Brand- und Explosionsgefahren
• Mitwirken bei
baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen,
soweit sie den Brandschutz betreffen
Analyse & Planung
• Bestandsanalyse, Melden von Mängeln und Planung von
Maßnahmen zu deren Beseitigung
• Planung und
Projektierung von Brandschutzmaßnahmen
Konzept & Beratung
• Planung bei der Ausstattung mit Brandschutzeinrichtungen
einschließlich Feuerlöscheinrichtungen
• Risikoanalyse
einschließlich Beratung bei feuergefährlichen
Arbeitsverfahren
Prüfung & Dokumentation
• Überwachung der Prüffristen und die Dokumentation der Prüfungen für verschiedenen Brandschutzeinrichtungen, wie Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, RWA-Anlagen, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutzklappen, Sprinkleranlagen, Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Brandschutztore, Trockenleitungen und vieles mehr.
Schulung & Umsetzung
• Beratung bei der Planung, Beschaffung, Nutzungsänderungen
& bei Neu- und umgebauten Objekten
• Mitwirken bei der
Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
•
Brandschutzschulung und –Unterweisung der Mitarbeiter
Ihr Partner
Marx Brandschutzbeauftragter ist Ihr zentraler Partner für
alle Fragen im Brandschutzbereich. Entlasten Sie sich durch
externe Beratung und Unterstützung!
Unsere Mitarbeiter
sind nicht nur als Brandschutzbeauftragte, sondern ebenfalls
als Brandrisikomanager zertifiziert!
Brandschutzhelferschulung
Wir bieten eine Brandschutzhelferschulung mit folgenden
theoretischen und praktischen Teilen:
Theoretischer Teil (nach
BGI/GUV-I 5182)
• Grundzüge des Brandschutzes (häufige
Brandursachen, betriebsspezifische
Brandgefahren, Vorgänge beim Löschen)
• Betriebliche
Brandschutzorganisation (Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN
14096, betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, Alarmierung-
und Fluchtwege)
• Funktion und Wirkungsweise von
Feuerlöscheinrichtungen (Brandklassen A,B,C, D und F, Wirkungsweise
und Eignung von Löschmittels, Aufbau und Funktion der im Betrieb
vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen)
• Gefahren durch Brände
(thermische, mechanische Gefährdungen, Atemgifte)
• Verhalten
im Brandfall
Praktischer Teil:
• Realistische
Übung am Firetrainer
Dauer der Ausbildung könnte im
persönlichen Gespräch definiert werden.
Brandschutzschulung
Stellt sich im Schadensfall heraus, dass regelmäßige Schulungen
nicht durchgeführt worden sind, können Ersatzleistungen verweigert,
Beitragssätze erhöht, Bußgelder verhängt oder Strafen ausgesprochen
werden.
Durch eine theoretische Unterweisung und ein
realistisches Feuerlöscher Training können wir Ihnen helfen, die
Forderungen und gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, ohne dass
Ihre Mitarbeiter das Betriebsgelände verlassen müssen.
BGI/GUV-I 5182 fordert eine regelmäßige Unterweisung
aller Mitarbeiter und eine Ausbildung der Brandschutzhelfer.
Die Notwendigkeit der Brandschutzhelfer im Unternehmen wird
auch von folgenden Rechtsgrundlagen vorgeschrieben:
•
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 „Erste Hilfe und sonstige
Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze
der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) §22 Abs.2 „Notfallmaßnahmen“
•
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen
gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Bei
normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) sollte die
Anzahl der Beschäftigen im Unternehmen, die an der
Brandschutzschulung erfolgreich teilgenommen haben, circa fünf
Prozent sein.
MARX BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Sie benötigen einen externen Brandschutzbeauftragten und
Brandrisikomanager in einer Person? Wir bieten unsere Hilfe
an!
- Schreiben Sie uns eine Email: info@marx-brandschutz.de
- Adresse: Obergasse 44, 35519 Rockenberg
- Telefon: 06033 / 970460